- Wertzoll
- Ad-Valorem-Zoll. 1. Begriff: ⇡ Tarifäres Handelshemmnis, das auf Wertbasis, d.h. ad valorem, berechnet wird, d.h. in Prozent des Warenwertes.- 2. Beurteilung: a) Vorteile: Automatische Anpassung an die Preise und – im Gegensatz zu den ⇡ spezifischen Zöllen – gerechtere Belastung teurer und billiger Waren.- b) Nachteile: W. bietet einen schlechten Marktschutz, weil seine Wirkung in Zeiten von Absatzschwierigkeiten bei fallenden Preisen nachlässt, während sich bei Hochkonjunkturen der Zollschutz erhöht. Auch ist die Wertermittlung komplizierter als die Feststellung des Zollgewichts.- 3. Geltung: Der ⇡ Gemeinsame Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften (GZT) enthält, wie die Tarife der meisten Staaten, überwiegend W.- Vgl. auch ⇡ Mengenzoll, ⇡ Wertzoll.
Lexikon der Economics. 2013.